Denken Sie über eine Erneuerung Ihres Lkw-Fuhrparks nach? Dann empfehlen wir Ihnen das aktuelle Förderprogramm* vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Mit diesem erhalten Sie bei Verschrottung eines Lkw bis Schadstoffklasse Euro IV, V oder EEV sowie einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 t eine Prämie von bis zu 15.000 Euro.
Voraussetzung für diesen staatlichen Zuschuss ist die gleichzeitige Anschaffung eines im Jahr 2021 produzierten Lkw der Schadstoffklasse Euro VI ab 7,5 t zulässiger Gesamtmasse. Ihr Neufahrzeug muss dabei über ein Abbiege-Assistenzsystem verfügen.
Am besten vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns, denn die Antragsfrist endet am 15. April 2021! Oder haben Sie Fragen zur Abwrackprämie? Dann rufen Sie uns gerne an.
Voraussetzung für diesen staatlichen Zuschuss ist die gleichzeitige Anschaffung eines im Jahr 2021 produzierten Lkw der Schadstoffklasse Euro VI ab 7,5 t zulässiger Gesamtmasse. Ihr Neufahrzeug muss dabei über ein Abbiege-Assistenzsystem verfügen.
Am besten vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns, denn die Antragsfrist endet am 15. April 2021! Oder haben Sie Fragen zur Abwrackprämie? Dann rufen Sie uns gerne an.
Wir entsorgen ihren Alten
Sie haben bereits einen Antrag gestellt oder sind dabei und möchten ihren LKW oder Sattelzug entsorgen? Dann überlassen Sie uns das einfach. Einen Verwertungsnachweis zur ordnungsgemäßen Verschrottung von ihrem LKW erhalten Sie anschließend.
Wir kaufen Ihren Alten
Sie haben derzeit nicht die Muse einen Antrag zu stellen und möchten Ihren LKW oder Sattelzug aber los werden? Kein Problem. Wir kaufen Ihnen Ihren Alten ab. Wir bieten Ihnen bis zu 15.000 €! Je nach Baujahr und Zustand.
- Anschaffung eines Euro VI-Lkw, wenn im Gegenzug ein Bestandsfahrzeug der Klassen Euro 0 bis Euro V/EEV verschrottet wird.
- Förderfähig sind Lkw der Klassen N2 und N3 ab 7,5 t zzG.
- Das Neufahrzeug muss über einen Abbiegeassistenten (auch nachrüstbar) verfügen.
- Der Kauf wird mit 15.000 € bei Verschrottung eines Euro V- oder EEV-Lkw gefördert, bei EURO 0 bis EURO IV mit 10.000 €.
- Zusätzlich kann auch die Anschaffung intelligenter Trailertechnologien mit bis zu 5.000 € gefördert werden.
Noch Fragen?
Welches Ziel bzw. welchen Zweck hat die Lkw-Kauf- und Abwrackprämie im Jahr 2021?
- Es soll ein wirksamer Wachstumsimpuls für die Wirtschaft zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung geschaffen werden.
- Durch das Förderprogramm soll ein deutlicher Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden.
- Durch den Kauf von neuen, schadstoffarmen Lkw und die parallele Verschrottung von alten Lkw (= Austausch) wird das CO2- und Schadstoff-Emissionsniveau sinken.
- Ein weiteres Förder-Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Für welche Neu-Fahrzeuge gibt es die Lkw-Abwrackprämie?
Die Zuschüsse bzw. Beihilfen (= Lkw Abwrackrämie) gibt es im Jahr 2021 für die Anschaffung von Neu-Fahrzeugen …
- mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI
- mit Elektroantrieb
- mit Wasserstoffantrieb
Wie hoch ist die Lkw-Abwrackprämie bzw. wieviel Zuschuss können KMU bekommen?
Im Förderjahr 2021 beträgt die Zuschuss- bzw. Förderhöhe:
- 15.000 Euro: Für jedes verschrottete bzw. “abgewrackte“ Bestandsfahrzeug der Schadstoffklasse Euro V oder EEV.
- 10.000 Euro: Für jedes verschrottete bzw. “abgewrackte“ Bestandsfahrzeug der Schadstoffklasse Euro IV, Euro III oder schlechter.
Wie wird genau gefördert?
- Die Lkw-Abwrackprämie wird jeweils als eine einmalige Zuwendung (je Fahrzeug) als nicht rückzahlbarer Zuschuss an den Antragsteller gewährt.
- Es handelt sich um einen Festbetrags-Zuschuss.
- Der Zuschuss wird bei einer Bewilligung immer auf den Höchstbetrag festgesetzt. (also entweder 15.000 Euro oder 10.000 Euro oder 0 Euro bei einer Ablehnung des Förder-Antrags)
Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für die Lkw-Abwrackprämie?
- Für die Antragstellung, Abwicklung und die Nachweise müssen wichtige Fristen im Förderjahr 2021 eingehalten werden.
- Einzel-Unternehmer und Betriebe mit Lkw (ab 7,5 t zul. GG) können die Förderung (= Lkw-Abwrackprämie) beantragen, sofern die Bestandsfahrzeuge gewerblich eingesetzt werden.
- Die Förder-Antragstellung und -bewilligung müssen unbedingt vor dem Neu-Kauf erfolgen.
Unser Tipp:
Unverbindliche Angebote können und sollten Sie bereits vor der Förder-Antragstellung einholen.
Welche speziellen Voraussetzungen gelten für die Bestands-Fahrzeuge bzw. Alt-Lkw?
- Die Bestandsfahrzeuge müssen zu den Fahrzeugklassen N2/N3 ab 7.500 kg zulässigem Gesamtgewicht (zul. GG) gehören.
- Die zu verschrottenden Alt-Lkw müssen die Schadstoffklassen Euro 0 bis V oder EEV aufweisen.
- Die Verschrottung bzw. das “Abwracken“ muss spätestens zwei Monate nach Erstzulassung des Neu-Fahrzeugs und spätestens bis 31.12.2021 erfolgen.
- Bestandsfahrzeuge bzw. Alt-Lkw müssen zwölf Monate durchgängig auf den Antragsteller in Deutschland zugelassen sein.
- Dies gilt zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung.
- Die ordungsgemäße Verschrottung müssen begünstigte Unternehmen bis zum 31.12.2021 nachweisen.
Welche besonderen Voraussetzungen gelten für die neuen Nutzfahrzeuge bzw. Neu-Lkw?
- Es muss sich um Diesel-Lkw der neuesten Schadstoffklasse Euro VI oder Lkw mit Elektro- oder Lkw mit Wasserstoffantrieb handeln.
- Die neuen Lkw müssen ebenfalls zu den Fahrzeugklassen N2/N3 ab 7,5 Tonnen zul. GG gehören.
- Die Neu-Lkw müssen mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestattet sein, welches bestimmte Mindest-Kriterien erfüllen muss.
- Das Produktionsjahr der neuen Lkw muss zwingend im Jahr 2021 liegen.
- Die Mindesthaltedauer der neuen Fahrzeuge liegt bei 24 Monaten.
Welche Fristen gelten in 2021 für die Förder-Antragstellung bei der Lkw-Abwrackprämie?
- Start der Antragsfrist 2021: 26. Januar 2021
- Ende der Antragsfrist 2021: 15. April 2021
Bitte beachten:
Die Antragstellung folgt dem First-Come-First-Served-Prinzip (“Zuerst gekommen, zuerst bedient“)
Das heisst, es gilt das sog. Windhund-Verfahren: Förder-Anträge werden in der strikten Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und beschieden.
Innerhalb der obigen Fristen können Anträge gestellt werden, solange Haushaltsmittel (= Fördergelder) zur Verfügung stehen.
Das Antragssystem kann vom BAG – auch innerhalb der Fristen – geschlossen werden, wenn keine Fördermittel (= Fördergelder) mehr zur Verfügung stehen.
Wieviel Fördervolumen (= Fördergeld) steht insgesamt für die Lkw-Abwrackprämie zur Verfügung?
Insgesamt stellt das Bundesverkehrsministerium für die Lkw-Abwrackprämie im Rahmen der Lkw-Flottenerneuerung im Jahr 2021 zur Verfügung:
Durch den hohen Grenzwert – im Gegensatz zur de-minimis-Lkw-Förderung (max. 33.000 Euro pro Unternehmen) – können auch große Transport-Firmen und Logistik-Konzerne ihre gigantischen Lkw-Fuhrparks mit Hilfe der Lkw-Abwrackprämie umfänglich modernisieren.
Kleine & mittlere Lkw-Betriebe (KMU) sollten dies bei ihrer Planung – im Hinblick auf das begrenzte Volumen des “Fördertopfs“ – vorausschauend berücksichtigen.
- ca. 500.000.000 Euro (= 500 Millionen Euro)
- Maximaler Zuschuss pro Unternehmen (= Antragsteller): 800.000 Euro
Durch den hohen Grenzwert – im Gegensatz zur de-minimis-Lkw-Förderung (max. 33.000 Euro pro Unternehmen) – können auch große Transport-Firmen und Logistik-Konzerne ihre gigantischen Lkw-Fuhrparks mit Hilfe der Lkw-Abwrackprämie umfänglich modernisieren.
Kleine & mittlere Lkw-Betriebe (KMU) sollten dies bei ihrer Planung – im Hinblick auf das begrenzte Volumen des “Fördertopfs“ – vorausschauend berücksichtigen.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie und was muss beachtet werden?
- Die Bezuschussung der Anschaffung von intelligenten Trailer-Technologien erfolgt in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Neu-Lkw.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent des nachgewiesenen Anschaffungspreises (= Nettokosten) der jeweiligen Technologie.
- Voraussetzung für die Gewährung des vorgenannten Zuschusses für ein Neu-Fahrzeug ist immer zwingend die Verschrottung eines alten Bestandsfahrzeugs.
- Das heisst, die Bezuschussung ist niemals losgelöst von der Verschrottung des Alt-Lkw.
Was sind intelligente Trailer-Technologien?
Beispiele für intelligente Trailer-Technologien – für welche Sie den obigen, zusätzlichen Zuschuss erhalten können – sind:
- Systeme zur Reifendruckmessung und Kontrolle
- Technologien zur digitalen Ansteuerung für Auflieger & Anhänger
- Verbesserung durch aerodynamische Anbauteile
- Diese Liste ist nicht abschließend und wird vom BAG aktualisiert.
* Es gelten die Bedingungen der Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (BAnz AT 08.01.2021 B3) wirksam vom 09.01.2021 bis 30.06.2021, abrufbar auf der Webseite des BAG (www.bag.bund.de). Der Zuschuss beträgt 15.000 EUR im Fall der Verschrottung eines Lkw der Schadstoffklasse Euro V oder EEV oder 10.000 EUR im Fall der Verschrottung eines Lkw der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter. Das Bestandsfahrzeug muss mindestens über die vergangenen 12 Monate – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – in Deutschland zugelassen gewesen sein. Der Zuschuss darf pro Neufahrzeug und dem in Zusammenhang mit dem Erwerb verschrotteten Bestandsfahrzeug nur einmal gezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.